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Gewerbesteuer
Kurzbeschreibung
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Gemeinde Hille. Die Besteuerung erfolgt bei der Gewerbesteuer anhand der objektiven Ertragskraft eines Unternehmens.
Beschreibung
Obwohl die Gewerbesteuer von der Gemeinde Hille erhoben wird, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung zusammen mit den übrigen Steuererklärungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben. Das Finanzamt überprüft die Angaben in der Gewerbesteuererklärung und setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest. Vom Finanzamt erhalten Sie daraufhin einen Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag. Den Gewerbesteuermessbetrag übermittelt das Finanzamt zudem an die Gemeinde Hille, die diesen wiederum mit dem gültigen Hebesatz der Gemeinde Hille multipliziert. Über die zu entrichtende Gewerbesteuer erhalten Sie dann von der Gemeinde Hille einen Bescheid über Gewerbesteuer.
Gewerbesteuervorauszahlungen sind viermal jährlich, d.h. zum 15.02., zum 15.05., zum 15.08. sowie zum 15.11. fällig.
Einwände hinsichtlich der Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer sind beim zuständigen Finanzamt gegen den Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag zu erheben und nicht gegen den Bescheid über Gewerbesteuer der Gemeinde Hille.
Der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Hille liegt bei 434 Prozent.
Um eine Herabsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen zu erreichen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt und beantragen dort die Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen. Das Finanzamt teilt daraufhin der Gemeinde Hille den neuen Gewerbesteuermessbetrag für Zwecke der Vorauszahlungen mit. Auf dieser Grundlage passt die Gemeinde Hille die Gewerbesteuervorauszahlungen entsprechend an.
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Zuständige Einrichtungen
- Sachbereich 2.1 Finanzsteuerung
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- Am Rathaus 4
- 32479 Hille
- Adresszusatz:
Ortschaft Hartum
-
- Telefon:
0571 4044-0
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Steinmann
Sachbearbeitung- Telefon:
- 0571 4044-343
- E-Mail:
- r.steinmann@hille.de