Asset-Herausgeber

FAQ

Das E-Government-Gesetz NRW verpflichtet Land und Kommunen, seit 2018 allen Bürgerinnen und Bürgern einen Online-Dienst zum sicheren Identifizieren anzubieten.
Das Servicekonto.NRW wird als gemeinsamer Dienst von Land und Kommunen bereitgestellt.

Der IT-Beauftragte des Landes, die kommunalen Spitzenverbände und der KDN haben sich verpflichtet, das Servicekonto.NRW auf der Grundlage der Beschlüsse des IT-Planungsrats gemeinsam weiter zu entwickeln. Im nächsten Schritt soll es um Unternehmenskonten und die mobile Authentisierung mit dem Smartphone erweitert werden.

Weitere Informationen finden Sie hier https://servicekonto.nrw/serviceaccount/

Ihr Servicekonto ist Ihr persönlicher Online-Zugang zur Gemeindeverwaltung Hille. Einmal mit Ihren persönlichen Daten registrieren und schon können Sie eine Vielzahl von Verwaltungsdienstleitungen von zu Hause aus erledigen.

Wenn Sie einen Online-Dienst auf einem der zahlreichen angeschlossenen Serviceportale in Anspruch nehmen, werden Ihre Daten geschützt an das Portal übermittelt und automatisch in das Antragsformular übernommen. Über den Servicekonto.NRW-Postkorb können die zuständigen Stellen Kontakt zu Ihnen aufnehmen und Ihnen Rückmeldungen zu Ihren gestellten Anträgen geben.

Die bekannten Portale bleiben die Türen für den Zugang zu Verwaltungsdiensten, das Servicekonto.NRW ist der Universalschlüssel, um sie zu öffnen.

Der Schutz Ihrer Daten steht für uns an erster Stelle! Die Übertragung und Speicherung Ihrer Daten erfolgt im Serviceportal ausschließlich verschlüsselt. Unsichere E-Mails mit personenbezogenen Daten werden von uns nicht versendet. Ihre Daten werden nur für Ihr Anliegen genutzt, eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt selbstverständlich nicht.

Mit Hilfe des Serviceportals haben Sie stets einen Überblick über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Anträge. In Ihrer persönlichen Auftragsmappe werden Ihnen Ihre laufenden und bereits erledigten Anträge angezeigt. Selbstverständlich informieren wir Sie auch per Mail wenn sich der Bearbeitungsstand geändert haben sollte, so haben Sie Ihre Anträge immer im Blick.