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Gewerbe-Ummeldung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb der Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie das Gewerbe ummelden. Ebenso ist eine Ummeldung notwendig, wenn sich das Warenangebot oder das Angebot der Dienstleistungen ändert.

Beschreibung

Eine Gewerbeummeldung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:

  • Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde Hille
  • Erweiterung oder Änderung von Tätigkeiten

Die erforderliche Gewerbeanzeige können Sie online erledigen. Nutzen Sie hierfür bitte den Link zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Die Gewerbeummeldung kann wie folgt vorgenommen werden:

  • online durch Nutzung des Antragsservices im Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW)
  • persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises
  • schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeummeldeformulars. Das Formular zusammen mit einer Ausweiskopie können Sie postalisch an die Gemeinde Hille Am Rathaus 4, 32479 Hille senden.

Das Formular kann unter "Downloads" abgerufen werden und ist im Bürgerbüro erhältlich.

Eine Gewerbeummeldung ist unverzüglich nach dem Eintreten der oben genannten Änderungen vorzunehmen.

Verwaltungsgebühren

Gemäß Tarifstelle 12.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren für Gewerbeanzeigen in Höhe von mindestens 26,00 EUR.

Wird das Gewerbe für eine juristische Person angezeigt, beträgt die Grundgebühr 33,00 EUR. Abhängig von der Anzahl der gesetzlichen Vertreter*innen kann die Gebühr auch höher liegen (ab der zweiten vertretungsberechtigten Person jeweils 13,00 EUR pro Person zusätzlich). 

Zahlungsweise

Die Zahlung kann erfolgen:
- per EC-Karte
- bei schriftlicher Beantragung nach Erhalt des Gebührenbescheids.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen