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Eheschließung Anmeldung

Kurzbeschreibung

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden.

Beschreibung

Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesamt anmelden, an dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn bei der Prüfung durch den Standesbeamten keine Ehehindernisse festgestellt wurden, können Sie innerhalb der folgenden sechs Monate heiraten.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen. Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Seit dem 01.10.2017 haben gleichgeschlechtliche Paare auch die Möglichkeit zu heiraten. Hierzu sind vom Grundsatz her die gleichen Unterlagen erforderlich wie für eine Eheschließung. Entsprechende Informationen erhalten Sie in Ihrem Standesamt.

Für die Anmeldung der Eheschließung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  1. gültiger Personalausweis (ersatzweise Reisepass)
  2. Nachweis der Staatsangehörigkeit
    • bei deutschen Bürgern, sofern vom Standesamt verlangt: Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Registrierschein, Vertriebenenausweis, bzw. Spätaussiedlerbescheinigung.
    • bei nichtdeutschen Bürgern: Reisepass (Nationalpass) des Heimatstaates, Staatsangehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Heimatbehörde mit Apostille/Legalisation (je nach internationaler Vereinbarung).
  1. Angaben zur Person
    • Beglaubigte Ablichtung des Geburtenregisters. Sie erhalten diese Urkunde bei dem Standesamt, bei dem Ihre Geburt beurkundet wurde.
    • Geburtsurkunde (wenn Sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geboren sind) mit Apostille/Legalisation (je nach internationaler Vereinbarung).
    • Aufenthaltsbescheinigungen der Meldebehörden. Sie erhalten diese Bescheinigungen bei dem jeweiligen Einwohnermeldeamt. Die Aufenthaltsbescheinigung ist nicht erforderlich, wenn Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden und dort auch die Ehe geschlossen werden soll.
    • Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder 

      4. Geburtsurkunde mit der Angabe beider Elternteile und der aktuellen Namensführung.

  1. Vorehen/Lebenspartnerschaften
    • Es sind alle Vorehen und Lebenspartnerschaften mit Art und Datum der Auflösung anzugeben, die letzte ist nachzuweisen. Dieser Nachweis erfolgt durch eine aktuelle Abschrift aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister oder einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk erfolgen.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend und kann im Einzelfall abweichen. Insbesondere bei zu berücksichtigenden ausländischen Rechten der Personen ist die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig. Hierzu berät Sie im Einzelfall das Standesamt.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen. Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

  • Wenn beide Brautleute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen 50,00 EUR
  • Wenn einer oder beide Brautleute eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen 80,00 EUR
  • Eheurkunde 10,00 EUR

Allerdings können in Einzelfällen weitere Gebühren, z.B. für Erklärungen zur Namensführung oder Eidesstattliche Versicherungen, erweiterte Meldebescheinigungen oder Urkunden anfallen.

Bitte kalkulieren Sie schon bei der Anmeldung ein, dass evtl. zusätzliche Kosten anfallen.

Sie können als Zahlungsweise die Bargeldzahlung oder die bargeldlose Zahlung wählen.

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