Ehefähigkeitszeugnis
Kurzbeschreibung
Möchte eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten, bedarf es hierfür zumeist eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses. Dieses Dokument bescheinigt die Ehefähigkeit beider Personen nach deutschem Recht. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden für beide Personen notwendig.
Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.
Standesamt
Für die Prüfung der Ehefähigkeit bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses fallen Gebühren in Höhe von 50,00 Euro an.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Sachbereich 4.1 Standesamt
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- Straße: Am Rathaus Hausnummer: 4
- PLZ: 32479 Ort: Hille
- Adresszusatz:
Ortschaft Hartum
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- Telefon:
0571 4044-223 - E-Mail:
standesamt@hille.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Lachtrup
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 0571 4044-223
- E-Mail:
- s.lachtrup@hille.de