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Ehefähigkeitszeugnis

Kurzbeschreibung

Möchte eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten, bedarf es hierfür zumeist eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses. Dieses Dokument bescheinigt die Ehefähigkeit beider Personen nach deutschem Recht. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden für beide Personen notwendig.

Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.

Für die Prüfung der Ehefähigkeit bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses fallen Gebühren in Höhe von 50,00 Euro an.