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Meldebescheinigung

Kurzbeschreibung

Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten in unterschiedlichem Umfang und Ihre Anschrift hervorgehen.

Sie werden zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt; beispielsweise zur Vorlage bei der Kindergeldkasse oder bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Beschreibung

Wenn Sie in der Gemeinde Hille gemeldet sind, können Sie hier eine Meldebescheinigung beantragen. Diese können Sie gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) als Nachweis Ihres Wohnsitzes verwenden.

Das Bundesmeldegesetz (BMG) unterscheidet im § 18 die einfache und die erweiterte Meldebescheinigung.

Einfache Meldebescheinigung bescheinigt, welche Person an welcher Anschrift gemeldet ist.

Erweiterte Meldebescheinigung enthält die Daten der einfachen Meldebescheinigung, kann aber um weitere Daten (wie das Einzugsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit) ergänzt werden. Die weiteren Daten können alle oder einzeln in die Meldebescheinigung aufgenommen werden.

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Meldebescheinigung in der Regel sofort mitnehmen. Ansonsten wird Ihnen die Bescheinigung nach ca. einer Woche zugeschickt.

Gebührenfreie Meldebescheinigungen (beispielsweise für Rentenzwecke oder zur Vorlage bei Sozialleistungsträgern) können nicht online bestellt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte persönlich an das Bürgerbüro der Gemeinde Hille.

Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher ebenfalls nicht online erfolgen.

Der*die Antragsteller*in ist oder war in der Gemeinde Hille gemeldet.

Sie können die Bescheinigung persönlich im Bürgerbüro der Gemeinde Hille beantragen, bezahlen und sofort mitnehmen; hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Auch online können Sie die Bescheinigung beantragen und bezahlen, nutzen Sie hierfür den entsprechenden Link auf der rechten Seite. Der Versand an Sie erfolgt dann umgehend. Sie müssen hier aber die Postlaufzeit berücksichtigen.

Die Ausstellung einer Meldebescheinigung im Bürgerbüro kostet 9,00 Euro, ist in folgenden Fällen allerdings gebührenfrei:

  • für Rentenzwecke; Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung
  • zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit
  • zur Vorlage beim Jobcenter Amt proArbeit des Kreises Minden-Lübbecke
  • zur Vorlage beim Sozialamt

Bei Nutzung des Onlinedienstes ohne Zusendung der Meldebescheinigung in Papierform ist die Dienstleistung kostenlos. Sofern Sie eine Zusendung in Papierform wählen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben, die Sie mit einer der folgenden Zahlarten

  • Giropay
  • PayPal
  • Kreditkarte

begleichen können.

Bei persönlicher Abholung im Bürgerbüro stehen folgende Zahlarten zur Auswahl:

  • Barzahlung
  • EC-Karte

Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen