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Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten
Kurzbeschreibung
Auf Antrag übernimmt der Bundespräsident für das siebte Kind einer Familie oder einer alleinerziehenden Person die Ehrenpatenschaft. Mit dieser Ehrenpatenschaft ist neben der Verleihung einer Urkunde ein Patengeschenk verbunden, das zurzeit 500,00 Euro beträgt.
Beschreibung
Die Ehrenpatenschaft hat symbolischen Charakter. Sie ist mit der Taufpatenschaft nicht vergleichbar, so dass Verpflichtungen für den Ehrenpaten nicht geltend gemacht werden können.
Die Übernahme einer Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten kann mit dem bereitgestellten Formular und unter Vorlage der Geburtsurkunden aller Kinder bei der Gemeinde Hille beantragt werden. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, wird der Antrag durch das Büro des Bürgermeisters an das Bundesverwaltungsamt in Köln weitergeleitet.
Die Übergabe der Patenschaftsurkunde erfolgt durch den Bürgermeister oder eine(n) seiner Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.
- Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag
- Geburtsurkunden aller Kinder
6 - 8 Wochen
Ist der Antrag für das Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden. Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen.
- Zur Zeit der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder vorhanden sein, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen.
- Bei Mehrlingsgeburten wird die Ehrenpatenschaft für alle Kinder übernommen, die gemeinsam mit dem siebenten Kind zur Welt gekommen sind. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.
- Das Patenkind muss Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.
- Sofern der Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft beim siebenten Kind unterblieben ist, kann die Ehrenpatenschaft auch bei einem später geborenen Kind übernommen werden (eine Begründung ist erforderlich).
- Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes gestellt werden, es sei denn, den Antragsberechtigten ist die Möglichkeit, eine Ehrenpatenschaft zu beantragen, nicht bekannt gewesen (eine Begründung ist erforderlich).
Es entstehen keine Kosten.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Vorzimmer Bürgermeister
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- Am Rathaus 4
- 32479 Hille
- Adresszusatz:
Ortschaft Hartum
-
- Telefon:
0571 4044-100 - E-Mail:
info@hille.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Schäfer
Sachbearbeitung- Telefon:
- 0571 4044-101
- E-Mail:
- d.schaefer@hille.de
-
Frau Yavuz
Sachbearbeitung- Telefon:
- 0571 4044-102
- E-Mail:
- f.yavuz@hille.de