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Ehrung von Alters- und Ehejubiläen

Kurzbeschreibung

Eine besondere Ehrung erfahren Bürgerinnen und Bürger anlässlich von Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit sowie anlässlich von Altersjubiläen.

Beschreibung

Der Rat und die Verwaltung der Gemeinde Hille gratulieren ihren Bürgerinnen und Bürgern zur Goldenen Hochzeit (50 Jahre), Diamantenen Hochzeit (60 Jahre), Eisernen Hochzeit (65 Jahre), Gnadenhochzeit (70 Jahre) und Kronjuwelenhochzeit (75) sowie den Altersjubilaren zum 90., 95., 100., 105. und jedem weiteren Geburtstag.

Sofern die Jubilare eine persönliche Gratulation wünschen, werden die Glückwünsche durch den Bürgermeister und den jeweiligen Ortsvorsteher / die jeweilige Ortsvorsteherin nach Terminabsprache überbracht.

Sollte eine Gratulation nicht gewünscht werden, bitten wir Sie, dies der Gemeindeverwaltung rechtzeitig vorher mitzuteilen.

Sofern die Ehejubilare nicht automatisch durch den jeweiligen Ortsvorsteher / die jeweilige Ortsvorsteherin kontaktiert  werden, können diese ihr Jubiläum durch Vorlage der

  • Heiratsurkunde oder des
  • Stammbuches

bekannt geben.

Sollten die Jubilare eine Woche vor dem Jubiläumstag keine Kontaktaufnahme, durch den jeweiligen Ortsvorsteher / die jeweilige Ortsvorsteherin, hinsichtlich einer Terminabsprache zur Gratulation erfahren haben, werden sie gebeten, sich rechtzeitig vor dem Jubiläumstag bei der Gemeinde Hille zu melden.

Sie können uns über das Kontaktformular Ihren Terminwunsch mitteilen.

Auf demselben Weg besteht die Möglichkeit, mitzuteilen, wenn ein Gratulationstermin nicht erwünscht sein sollte.

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