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Gewerbe-Anmeldung

Kurzbeschreibung

Sie möchten ein Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden?

Das können Sie einfach online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) erledigen.

Beschreibung

Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).

Gewerbe können durch natürliche und juristische Personen (beispielsweise GmbH) sowie Personengesellschaften (beispielsweise KG, OHG) ausgeübt werden. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften (außer Gesellschaften bürgerlichen Rechts) bedarf es vor der Gewerbeanmeldung eines notariellen Gründungsvertrages sowie eines Antrages beim Amtsgericht auf Eintragung in das Handelsregister.

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (hier: Sachbereich 4.1, Gewerbeangelegenheiten der Gemeinde Hille) gleichzeitig anzeigen.

Folgende Tätigkeiten sind überwachungsbedürftig. Der örtlichen Ordnungsbehörde sind daher von dem Gewerbetreibenden ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.

An- und Verkauf von

  • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, optischen Erzeugnisse, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung,
  • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
  • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
  • Edelstein, Perlen und Schmuck und
  • Altmetallen,
  • auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe
  • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
  • der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich des Schlüsseldienst,
  • Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig (Beispiele: Taxigewerbe, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe, Spielhallen und Gaststätten).

Die Gewerbeanmeldung kann wie folgt vorgenommen werden:

  • online durch Nutzung des Antragsservices im Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW)
  • persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises

Weitere notwendige Unterlagen sind gegebenenfalls:

  • Handelsregisterauszug (beispielsweise bei juristischen Personen) oder Kopie des Gesellschaftsvertrages/Vollmachten aller Gesellschafter*innen (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen),
  • Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit,
  • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle,
  • Aufenthaltsgenehmigung (bei nicht EU-Angehörigen)

Bei jedem der nachfolgend genanten Vorgänge ist auf jeden Fall eine Mitteilung beziehungsweise eine Rücksprache mit der Gewerbemeldestelle erforderlich, da mehrere Meldevorgänge (An-, Um- und Abmeldung) notwendig sein können:

  • Änderung der Rechtsform (beispielsweise Einzelunternehmen in GmbH oder GbR in Einzelunternehmen),
  • Veränderung in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen,
  • Verlegung des Betriebes.

Steuerliche Erfassung von Gewerbetreibenden
Seit dem 01.01.2021 hat die Abgabe des "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausschließlich in elektronischer Form zu erfolgen. In der Rubrik "Weitere Informationen" finden Sie den Link zur ELSTER-Homepage der Finanzverwaltungen. Zu dem Vordruck gelangen Sie, wenn Sie in dem Suchfeld den Begriff „Fragebogen“ eingeben.

Ausnahmen oder Beschränkungen
Zu diesen zählen unter anderem die Erlaubnispflicht für einzelne Tätigkeiten, die Eintragung in die Handwerksrolle oder der Gewerbesperrvermerk bei Ausländern. Nähere Auskünfte über Erlaubnispflichten, insbesondere über Erlaubnisvoraussetzungen und zuständige Stellen, erteilt die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes.

Eintragung in die Handwerksrolle
Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen oder juristischen Personen (beispielsweise GmbH) und Personengesellschaften gestattet.
Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Handwerkskammer zu Bielefeld, Campus Handwerk 1, 33613 Bielefeld, Tel.:0521-56080.

Gewerbesperrvermerk für Ausländer*innen
Ausländer*innen (Ausnahme: EU/EWR- Ausländer), die selbst im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese wird von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt. Sollte die Aufenthaltsgenehmigung die Auflage «selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Tätigkeit nicht gestattet« enthalten, wenden Sie sich bitte vor der Gewerbeanmeldung an das Ausländeramt des Kreises Minden-Lübbecke.

Die Gewerbeanmeldung kann wie folgt vorgenommen werden

  • online durch Nutzung unseres Online-Formulars oder mittels des Antragsservices im Wirtschafts.Service.Portal.NRW
  • persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises
  • schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeanmeldeformulars. Das Formular zusammen mit einer Ausweiskopie können Sie postalisch an die Gemeinde Hille senden oder als Anlage zum Kontaktformular hochladen.

Das Formular kann unter "Downloads" abgerufen werden oder ist im Sachbereich 4.1 Gewerbeangelegenheiten im Erdgeschoss des Rathauses erhältlich.

Gemäß Tarifstelle 12.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren für Gewerbeanzeigen in Höhe von mindestens 26,00 Euro.

Wird das Gewerbe für eine juristische Person angezeigt, beträgt die Grundgebühr 33,00 Euro. Abhängig von der Anzahl der gesetzlichen Vertreter*innen kann die Gebühr auch höher liegen (ab der zweiten vertretungsberechtigten Person jeweils 13,00 Euro pro Person zusätzlich). 

Sie können als Zahlungsweise die Bargeldzahlung oder die bargeldlose Zahlung wählen. 

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