Historische Personenstandsunterlagen
Beschreibung
Zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche und historische Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen können Sie eine Rechercheanfrage für das im Gemeindearchiv befindliche Archivgut stellen.
Archivgut können Akten sein, aber auch Karten, Karteikarten, Urkunden, Fotos, Zeitungsausschnitte, oder digitale Daten sowie eine kleine Bibliotheken mit lokal- und regionalhistorischen Veröffentlichungen.
Üblicherweise ist Archivgut nach seinem Entstehen 30 Jahre lang gesperrt. Vorher können Sie es nicht nutzen. Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, dürfen Sie frühestens zehn Jahre nach deren Tod nutzen bzw. wenn das Sterbedatum unbekannt ist 10 Jahre nach der Geburt. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Sperrfristen auf Antrag auch verkürzt werden.
Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen - ArchivG NRW)
Gemäß der Verwaltungsgebührensatzung wird die Recherche im Archivgut Gemeinde Hille (auch bei Negativ Recherche) sowie die Erstellung von Reproduktionen nach der anfallenden Arbeitszeit mit 24,00 € je angefangene halbe Stunde Arbeitszeit berechnet. Eine Kostenobergrenze kann vorab benannt werden. Hinzu kommen Gebühren für etwaige Auslagen wie Kopien in s/w (0,70 €) Beglaubigungen werden je Seite mit 4,00 € berechnet
Zuständige Einrichtungen
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Sachbereich 1.1 Organisation, Personal, Kultur
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- Am Rathaus 4
- 32479 Hille
- Adresszusatz:
Ortschaft Hartum
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- Telefon:
0571 4044-0
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Eggers
Sachbearbeitung- Telefon:
- 0571 4044-381
- E-Mail:
- c.eggers@hille.de