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Antrag auf Herstellung eines Wasseranschlusses

Beschreibung

Stellen Sie einen Antrag auf – Herstellung – Erweiterung – Änderung – eines Wasseranschlusses an die öffentliche Wasserversorgungsanlage für das Versorgungsgebiet des Wasserbeschaffungsverbandes des Amtes Hartum. Das Versorgungsgebiet des Wasserbeschaffungsverbandes des Amtes Hartum umfasst die Ortschaften Hartum, Hille, Holzhausen II, Nordhemmern, Südhemmern und die Mindener Stadtteile Hahlen und Minderheide

Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) – der Gemeinde Hille – der Stadt Minden – und die dazu erlassene Beitrags- und Gebührensatzung

Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V)

  1. Nachweis über die Grundstücksgröße und den/die Eigentümer, z./die Eigentümer, z.B. Kopie des Kataster- bzw. Grundbuchauszugs,
  2. ein amtlicher Lageplan mit dem eingezeichneten Gebäude (M. 1:500 / 1:1.000)
  3. ein Keller- bzw. Erdgeschossgrundriss, in dem die Stelle des geplanten Wasseranschlusses eingezeichnet ist,
  4.  eine Querschnittzeichnung des Gebäudes.

Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) – der Gemeinde Hille – der Stadt Minden – und die dazu erlassene Beitrags- und Gebührensatzung.

Kosten für einen Neuanschluss:

Anschlussbeitrag: 1,25 € pro m² Grundstücksfläche

Kostenersatz für Hausanschlussleitung: 1.500,00 € pauschal + 80,00 € pro lfd. Meter Mehrlänge

Bauwasser (Einfamilienhaus) pauschal 70,00 €,

alle Preise verstehen sich zzgl. 7 % Umsatzsteuer

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen