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Sterbeurkunde
Kurzbeschreibung
Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen. Zuständig ist das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist.
Beschreibung
Ihre Sterbeurkunde erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt, welches den Sterbefall beurkundet hat.
- Personalausweis
- Datum des Todes
- Ort der Todes
- Grund der Beantragung
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
ca. 3 Tage
Personenstandsurkunden sind gemäß § 62 Abs. 1 PstG auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Beantragung über das Serviceportal, dann Kontaktaufnahme per E-Mail oder telefonisch mit dem Antragsteller
Verwaltungsgebühr für das erste Exemplar: 10 EUR
Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: 5 EUR
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Sterbeurkunde für staatliche Sozialleistungen beziehungsweise Sozialversicherungszwecke (Rentenversicherung) benötigen, ist die Urkunde kostenlos.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sachbereich 4.1 Standesamt
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- Am Rathaus 4
- 32479 Hille
- Adresszusatz:
Ortschaft Hartum
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- Telefon:
0571 4044-223 - E-Mail:
standesamt@hille.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Lachtrup
Sachbearbeitung- Telefon:
- 0571 4044-324
- E-Mail:
- s.lachtrup@hille.de