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Lebenspartnerschaftsurkunde

Online Antrag

Kurzbeschreibung

Die Lebenspartnerschaftsurkunde dient als amtliche Bescheinigung der geschlossenen Lebenspartnerschaft.

Beschreibung

Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie ausschließlich im Standesamt, in welchem die Lebenspartnerschaft geschlossen wurde.

  • Personalausweis
  • Lebenspartnerschaftsdatum
  • Ort der Lebenspartnerschaft
  • Grund der Beantragung

Die Frist für die Führung des Lebenpartnerschaftsregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein

Personenstandsurkunden sind gemäß § 62 Abs. 1 PStG auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

Beantragung über das Serviceportal, dann Kontaktaufnahme per E-Mail oder telefonisch mit dem Antragsteller

Verwaltungsgebühr für das erste Exemplar: 10 EUR

Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: 5 EUR

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde für staatliche Sozialleistungen beziehungsweise Sozialversicherungszwecke (Rentenversicherung) benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen