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Geburtsurkunde

Online Antrag

Kurzbeschreibung

Die Geburtsurkunde dient als amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person.

Beschreibung

Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie ausschließlich im Standesamt Ihres Geburtsortes. 

  • Personalausweis
  • Angabe Geburtsdatum und Geburtsort
  • Grund der Beantragung

Die Frist für die Führung des Geburtenregisters durch das Standesamt von 110 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Personenstandsurkunden sind gemäß § 62 Abs. 1 PstG auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

Beantragung über das Serviceportal, dann Kontaktaufnahme über E-Mail oder telefonisch mit dem Antragsteller 

Verwaltungsgebühr für das erste Exemplar: 10 EUR

Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: 5 EUR

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen beziehungsweise Sozialversicherungszwecke (Rentenversicherung) benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen