BIS: Suche und Detail

Sperrmüll - Abholung und Entsorgung

Kurzbeschreibung

Sie möchten Sperrmüll entsorgen?

Termine in 2024:

  • Mittwoch, 11.09.2024

Die Abfuhr erfolgt an dem Termin in sämtlichen Ortschaften der Gemeinde Hille.

Beschreibung

Sammlung am Mittwoch, den 11.09.2024

Die Anmeldung zur Abholung des Sperrgutes erfolgt:

bei der Bürgerberatung:

  • persönlich
  • Online-Formular oder per Mail
  • telefonisch

Anmeldung in der Bürgerberatung persönlich:

  • bis Montag, 09.09.2024
  • Bezahlung der Wertmarken vor Ort

Anmeldung über das Online-Formular, per Mail oder telefonisch:

  • bis Mittwoch, 04.09.2024, danach nur in der Bürgerberatung
  • Bezahlung der Rechnung bis Mittwoch, 04.09.2024

Das Online-Formular finden Sie im Bereich Onlinedienstleistungen. Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es ab, anschließend erhalten Sie eine Rechnung, die bis zum 04.09.2024 per Überweisung oder PayPal bezahlt werden muss.

Per Mail: nutzen Sie hierfür das Formular im Bereich Downloads. Sie können dieses an das Team Bürgerbüro per Mail oder über das Kontaktformular im Bereich Onlinedienstleistungen senden. 

Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Wertbanderolen. Je angefangene 40 kg Sperrgut ist 1 Wertbanderole zu verwenden.

Eine Wertbanderole kostet 6,10 EUR.

An jeder Sperrguteinheit müssen Wertmarken der Gemeinde angebracht sein, sonst erfolgt keine Abholung. Kaufen Sie lieber eine Marke zu viel als zu wenig!

Folgende Sperrgutgegenstände können zur Abholung angemeldet werden:

Schrott/Metall:

  • Wasch-/Spülmaschine
  • Gestelle jeder Art, Springrahmen
  • Fahrrad, Roller, Grillgerät
  • Kinderwagen, Sportkarre
  • Gas-/Elektroherd
  • Ölofen (ohne Ölreste)
  • Rasenmäher (ohne Öl und Benzin)
  • Küchenspüle (ohne Unterschrank)
  • Trockner
  • Duschwanne
  • Badewanne
  • Fernsehgerät, PC, Mikrowelle

Möbel/anderer Sperrmüll:

  • Schrank, Kommode
  • Stuhl, Hocker
  • Sessel
  • Couch, Sofa
  • Schreibtisch, Tisch
  • Liege, Bett
  • Regal, Regalteile, Bretter
  • Tür, Fensterrahmen
  • Teppich, Fußbodenbelag
  • Matratzen
  • Nachtspeicheröfen
  • Sonstiges (ohne Asbest)

Kühl- und Gefriergeräte aus Haushalten (außer Kühltheken, Milchkühlgeräte, Cola-Automaten)

Hinweise

  • Das Sperrgut ist sichtbar und verkehrssicher bis 6.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen.
  • Nicht ausreichend frankiertes Sperrgut wird nicht abgefahren.
  • Asbesthaltiger Abfall ist gesondert beim Entsorgungszentrum Pohlsche Heide in Hille anzuliefern.

Weitere Entsorgungsmöglichkeiten:

  • Anlieferung zum Entsorgungszentrum Pohlsche Heide in Hille an der L 770 (Tel. 05703 / 9802-0)
  • Anlieferung zur Firma PreZero, Am Schobbruch 10, Hille-Eickhorst (Tel. 05703 / 51 81 - 0)
  • Örtlicher Schrotthandel (s. Hinweise in den Tageszeitungen)
  • weitere private Anbieter: s. Tageszeitung

Für Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühl- und Gefrierschränke, Geschirrspüler, Computerschrott und Kleingeräte wie Fön, Toaster, Rasierapparate etc. besteht auch die Möglichkeit diese bei der Sammelstelle der Gemeinde Hille auf dem Gelände der Pohlschen Heide kostenlos abzugeben.

Weitergehende Hinweise können aus dem Abfallkalender der Gemeinde Hille für das Jahr 2024 unter den Überschriften „Sperrmüll/Kühlgeräte“ und „Elektroaltgeräte“ entnommen werden (vgl. Bereich Downloads).

Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz – LKrWG)

Zum Sperrmüll zählen Abfälle, die wegen ihres Umfangs, Gewichtes oder ihrer Menge nicht in die Abfallbehälter passen (sperrige Abfälle), sowie Mengen, die im Rahmen der allgemeinen üblichen privaten Haushaltserneuerung anfallen. Sperrige Abfälle sind zum Beispiel Hausratsgegenstände (Möbel, Sofas, Teppiche etc.), Fahrräder und Gartengeräte.

Eine Wertbanderole kostet 6,10 EUR.

Je angefangene 40 kg Sperrgut ist 1 Wertbanderole zu verwenden.

Kaufen Sie lieber eine Wertbanderole zu viel als zu wenig!

Zuviel erworbene Marken können nicht zurück gegeben werden. Sie können diese bei der nächsten Abfuhr (vorbehaltlich einer Anmeldung) mit nutzen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen