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Rentenangelegenheiten

Kurzbeschreibung

Die Rentenstelle ist allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Hille bei der Aufnahme von Anträgen der Deutschen Rentenversicherung behilflich.

Beschreibung

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für langjährige Versicherte
  • Altersrente für besonders langjährige Versicherte
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Erwerbsminderungsrente sowie Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente
  • Hinterbliebenenrenten (Witwen-/ Witwer- oder Waisenrente)
  • Aufnahme von Anträgen auf Kontenklärung (Klärung rentenrechtlich bedeutender Zeiten), auch im Rahmen des Versorgungsausgleichs und Auslandszeiten
  • Aufnahme von Anträgen auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/ Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
  • Zahlung freiwilliger Beiträge
  • Antrag auf Versicherungspflicht oder freiwillige Versicherung bei Selbstständigkeit
  • Rehaanträge
  • Entgegennahme von Widersprüchen zur Weiterleitung an den Rententräger
  • Beitragserstattung

Die Aufnahme aller Anträge in Rentenangelegenheiten erfolgt durch ein Programm der Deutschen Rentenversicherung. Ihre Daten werden direkt online weitergeleitet.

Ein Antrag auf Altersrente sollte ca. 3 - 6 Monate vor dem Erreichen der entsprechenden Altersgrenze bzw. vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.

Eine vorherige Terminvereinbarung - online oder telefonisch - ist erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass die Rentenstelle keinen Zugriff auf Ihr Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung hat.

Listen der erforderlichen Unterlagen finden Sie rechts unter Downloads.

Wenn Sie Informationen über Ihre persönlichen Rentendaten oder eine konkrete ,,Rentenauskunft" haben möchten (z.B. Höhe Ihrer Rente), kann nur die Deutsche Rentenversicherung weiterhelfen.

Bitte beachten Sie: die Bürgerberatung ist für die rentenrechtlichen Angelegenheiten nicht zuständig.