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WeserWerreTicket (Kundenkarte)

Kurzbeschreibung

Das WeserWerreTicket ist ein ermäßigtes Nahverkehrsticket, das für die Kreise Minden-Lübbecke und Herford gültig ist. Es besteht die Möglichkeit, in angrenzenden Tarifgebieten Anschlusstickets zu erwerben.

Beschreibung

Zum Kauf eines WeserWerreTickets benötigen Sie eine Kundenkarte, die Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Hille erhalten.

Der Kreis der Berechtigten ist begrenzt auf Empfängerinnen und Empfänger von

  • laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt, für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Wohngeld
  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge

Eine Alterseinschränkung besteht nicht. Kinder im Alter bis einschließlich fünf Jahren können in Begleitung Erwachsener kostenlos mitfahren.

Erworben werden kann das WeserWerreTicket beim Fahrpersonal in Bussen und Bahnen.

Für die Ausgabe der Kundenkarte bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • gültiges Ausweisdokument
  • Aktueller Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (SGB II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), Wohngeld oder laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge

Das WeserWerreTicket gilt in allen Bussen und in allen Nahverkehrszügen (Deutsche Bahn, NordWestBahn, Westfalenbahn, Eurobahn, NationalExpress) in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford.

Bei Überprüfungen durch Kontrollpersonal oder ggf. den Busfahrer sind vorzulegen:

  • gültiges Ausweisdokument oder Reisepass, bei Schülerinnen und Schülern genügt der Schülerausweis
  • Kundenkarte
  • gültiges Ticket

In aller Regel wird die Kundenkarte auf das Ende der Bewilligungsdauer der bezogenen Sozialleistung begrenzt, ansonsten maximal für die Dauer von sechs Monaten.

Vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe einer Kundenkarte.

Das WeserWerreTicket kostet 35,00 EUR.

Die Prüfung der Voraussetzungen und die Ausgabe einer Kundenkarte durch das Bürgerbüro sind kostenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen