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Klimaschutz – kommunales Förderprogramm

Kurzbeschreibung

Die Schonung der natürlichen Ressourcen und die Entwicklung der Gemeinde Hille ist ein strategisches Ziel der Gemeinde Hille. Aus diesem Grund werden 30.000 EUR für private Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt.

Beschreibung

Mit einem neuen Förderprogramm  unterstützt die Gemeinde Hille die Bemühungen seiner Bürger*innen für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit und fördert kleinere private Maßnahmen im Gebiet der Gemeinde.

Die Maßnahmen sind in 3 Teilbereiche unterteilt:

  • Teil A: Mini-Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke)
  • Teil B: Regenwasserzisternen
  • Teil C: Baumpflanzungen (Laub- und Obstbäume)

Kleine Maßnahmen, umgesetzt von vielen, können eine große Wirkung haben.

Scheuen Sie sich nicht einen Antrag auf die Förderung zu stellen (Formular-Vorlagen finden Sie rechts auf dieser Seite).

Haben Sie Fragen dazu, dann wenden Sie sich gerne an Bernd Küchhold, Tel.: 0571-40 44 248, Mail: b.kuechhold@hille.de.

Wir freuen uns auf die eingehenden Anträge.

Die komplette Richtlinie zum Förderprogramm finden Sie rechts unter Downloads.

Teil A: Mini-Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke)

Gegenstand: Förderung von Mini-PV-Anlagen (sog. Balkonkraftwerke) für die Eigenstromerzeugung

Förderhöhe: pauschal 100 EUR je Anlage

Hinweise/ Verfahren:

  • max. 600 Watt Abgabeleistung
  • keine Einspeisung in das öffentl. Netz
  • nur privat genutzte Gebäude
  • nur eine Anlage pro Gebäude/Wohneinheit
  • nur ein Antrag innerhalb von 10 Jahren für das gleiche Gebäude bzw. die gleiche Wohneinheit möglich
  • Anlage muss nach Inkrafttreten des Förderprogrammes angeschafft worden sein
  • Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung mit den entsprechenden Nachweisen gestellt werden

Teil B: Regenwasserzisternen

Gegenstand: Förderung des Einbaus von Regenwasserzisternen

Förderhöhe: pauschal 150 EUR je cbm; max. 450 EUR

Hinweise/ Verfahren:

  • nur Gartenbewässerung auf privaten Grundstücken
  • einmaliger Zuschuss je Grundstück
  • Mindestgröße: 1 cbm
  • nur unterirdische Anlagen
  • schriftlicher Antrag vor Baubeginn erforderlich
  • Mit dem Bau darf erst nach Bewilligung begonnen werden
  • Abschluss innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung
  • Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung und Abnahme durch die Gemeinde

Teil C: Baumpflanzungen (Laub- und Obstbäume)

Gegenstand: Förderung von Baumanpflanzungen

Förderhöhe: 50 % der Kosten, max. 50 EUR je Obstbaum, 150 EUR je Laubbaum

Hinweise/ Verfahren:

  • Privatgärten
  • Stammumfang bei Obstbäumen min. 8 cm, bei Laubbäumen min. 12 cm
  • typisch heimische Gehölze
  • Zuschuss für einen Baum je Hausgrundstück
  • schriftlicher Antrag vor Beschaffung
  • Die Anpflanzung darf erst nach Bewilligung erfolgen
  • Anpflanzung innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung
  • Auszahlung erfolgt nach Anpflanzung unter Vorlage der Rechnungskopie

 

Die Zuschüsse sind freiwillige Leistungen der Gemeinde Hille, auf die der*die Antragsteller*in keinen Rechtsanspruch hat.

Antragsberechtigt sind alle privaten Wohnungs- und Hauseigentümer*innen und Erbbauberechtige, sowohl im Grundstückaltbestand, als auch in Neubaugebieten innerhalb der Gemeinde Hille. Ebenso antragsberechtig sind Eigentümergemeinschaften.