BIS: Suche und Detail

Fischereischein beantragen

Terminvereinbarung erforderlich

Kurzbeschreibung

Wer angeln möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Voraussetzung dafür ist, dass die Fischerprüfung erfolgreich bestanden wurde.

Beschreibung

Umstellung auf den digitalen Fischereischein

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Juli 2026 den digitalen Fischereischein eingeführt. Für die Gemeinde Hille gelten folgende Regelungen:

  • Neuer Fischereischein: Nach bestandener Fischerprüfung können Sie den Antrag vollständig online stellen. Dafür benötigen Sie eine BundID mit eID-Login zur Identifizierung.
  • Bereits vorhandene Fischereischeine: Wenn Sie bereits einen Fischereischein besitzen, müssen Sie für die erste Umstellung einmal persönlich im Bürgerbüro vorsprechen. Dort werden Ihre Daten in das neue System übernommen.
  • Bestehende Fischereischeine bleiben gültig: Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich. Ihr bisheriger Fischereischein gilt bis zum Ende seiner Laufzeit.
  • Jugendfischereischein: Ein gesonderter Jugendfischereischein wird nicht mehr ausgestellt

Welche Dokumente muss ich künftig bei der Fischereiausübung mitführen?
In Nordrhein-Westfalen sind nach Einführung des neuen Systems folgende Dokumente mitzuführen:

  • Nachweis des Fischereischeins (als Scheckkarte oder in digitaler Form auf dem Smartphone oder als Ausdruck des digitalen Dokuments)
  • Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder als Ausdruck)
  • ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) zur eindeutigen Identifizierung; Jugendliche können ihre Identität auch durch einen Schülerausweis nachweisen
  • ein gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer

Da der Fischereischein künftig unbefristet ausgestellt wird, enthält er – anders als bislang – nur unveränderliche Merkmale und weder Lichtbild noch Wohnadresse. Zur Identifizierung ist daher ein zusätzlicher Lichtbildausweis erforderlich.

Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben.

Sie können Ihren Fischereischein direkt hier online beantragen.

Alternativ können Sie den Antrag auch persönlich im Bürgerservice der Gemeinde Hille stellen.

Weitere Informationen zum digitailen Fischereischein finden Sie unter dem folgenden Link.

Verwaltungsleistung                            Gebühr Online          Gebühr vor Ort

Fischereischein auf Lebenszeit                          18,00 €                       30,00 €

Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr                   14,00 €                       22,00 €

Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre                 42,00 €                       50,00 €

Ausländerfischereischein
(Jahresfischereischein inkl. Fischereiabgabe)    20,00 €                       32,00 €

Die Gebühr für den "Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit" beträgt immer 30 €.

Mit dem digitalen Fischereischein erhalten Sie bei der ersten Ausstellung oder der ersten Verlängerung eine ID-Scheckkarte. Für die einmalige Erstellung dieser Karte fällt eine Gebühr von 30 € an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen