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Wahlhelferin / Wahlhelfer
Kurzbeschreibung
Wahlhelfende Person anmelden
Beschreibung
Wahlhelfende sind nach erstem Verständnis die Personen, die Stimmzettel in den Wahllokalen ausgeben, die ordnungsgemäße Wahl der Bürger*innen beobachten und danach die Stimmzettel auszählen.
Als Wahlhelfende sind in Deutschland je nach Art der Wahl unterschiedliche Personenkreise zugelassen:
- Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
- Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren
- Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
Wahlhelfende werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Diese ehrenamtliche Tätigkeit darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bevorzugt werden allerdings Wahlhelfende, die sich freiwillig zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit melden.
- § 11 Bundeswahlgesetz
- §11, §12 Gesetz über die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeswahlgesetz)
- § 5 Europawahlgesetz (EuWG) und § 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG)
Die nächsten turnusmäßigen Wahlen sind die Bundestagswahl und die allgemeinen Kommunalwahlen in NRW. Sie finden voraussichtlich im Herst 2025 statt.
Die Entschädigung für die Wahlhelfer in der Gemeinde Hille wird nach den jeweils geltenden Wahlvorschriften gezahlt.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sachbereich 1.2 Innere Dienste, Schule, Sport
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- Am Rathaus 4
- 32479 Hille
- Adresszusatz:
Ortschaft Hartum
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Küchhold
Fachbereichsleitung- Telefon:
- 0571 4044-248
- E-Mail:
- b.kuechhold@hille.de