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Wahlhelferin / Wahlhelfer

Kurzbeschreibung

Wahlhelfende Person anmelden

Beschreibung

Wahlhelfende sind nach erstem Verständnis die Personen, die Stimmzettel in den Wahllokalen ausgeben, die ordnungsgemäße Wahl der Bürger*innen beobachten und danach die Stimmzettel auszählen.

Als Wahlhelfende sind in Deutschland je nach Art der Wahl unterschiedliche Personenkreise zugelassen:

  • Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
  • Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren
  • Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 18 Jahren

Wahlhelfende werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Diese ehrenamtliche Tätigkeit darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bevorzugt werden allerdings Wahlhelfende, die sich freiwillig zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit melden.

Im Jahr 2024 findet voraussichtlich die nächste planmäßige Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland statt. Die wahlberechtigten Bürger*innen wählen dann das Europäische Parlament.

Die Entschädigung für die Wahlhelfer in der Gemeinde Hille wird nach den jeweils geltenden Wahlvorschriften gezahlt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen