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Fahrerlaubnis - Verlängerung

Kurzbeschreibung

Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen mit befristeter Geltungsdauer

Beschreibung

Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, lassen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) verlängern.

Klasse: C/CE

Eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre ist auf Antragstellung möglich.

Zwischen Antragstellung und Aushändigung des verlängerten Führerscheines liegt eine Bearbeitungszeit von rund 6 bis 10 Wochen.

Klasse: D/DE

Wie bei der Klasse C/CE sind die D-Klassen auf 5 Jahre befristet und können dann auf Antrag um weitere 5 Jahre verlängert werden. Bei Verlängerung der D-Klasse unter dem 50. Lebensjahr wird ohne Leistungstest die Fahrerlaubnis für 5 Jahre höchstens bis zum 50. Geburtstag verlängert. Danach wird zwingend ein Leistungstest verlangt.

Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zählt nicht ab dem Antragsdatum, sondern ab Ablaufdatum der Gültigkeit der Fahrerlaubnis. Sie kann höchstens ein halbes Jahr im Voraus beantragt werden.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
  • bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Führungszeugnis (beim zuständigen Bürgerbüro beantragen) Belegart „O“ zur Vorlage bei einer Behörde (nur bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D)
  • ab dem 50. Lebensjahr bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest)

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. 

Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie einen Termin online oder telefonisch vereinbaren; auch können Sie zu den bekannten Öffnungszeiten des Bürgerbüros mit Wartezeit vorbeikommen. 

  • Der Hauptwohnsitz muss in der Gemeinde Hille sein.
  • Sie müssen Inhaber*in einer befristeten Fahrerlaubnis sein.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Klasse: C/CE

Für die Verlängerung wird eine Verwaltungsgebühr von 43,90 EUR erhoben.

Klasse: D/DE

Wie bei der Klasse C/CE fällt eine Verwaltungsgebühr von 43,90 €, allerdings zuzüglich 13,00 EUR für ein Führungszeugnis, an. Ist der Antragsteller bei Verlängerung der D-Klasse noch im Besitz des rosa oder grauen Führerscheines, so kommt noch die Umstellungsgebühr von 15,30 EUR  hinzu.

Sie können als Zahlungsweise die Bargeldzahlung oder die bargeldlose Zahlung wählen.