Haltung eines großen Hundes (§ 11 LHundG)
Kurzbeschreibung
Registrierung nach § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz (LHundG NRW)
Beschreibung
Ein „großer Hund“ ist ein Hund,
- der als erwachsener Hund mindestens 40 Zentimeter groß ist (gemessen an der Schulter),
oder - der als erwachsener Hund mindestens 20 Kilogramm wiegt.
Wichtig ist: Es kommt darauf an, wie groß oder schwer der Hund als erwachsener Hund wird. Auch junge Hunde können schon als große Hunde gelten. Zum Beispiel, wenn klar ist: Der Hund wird später mindestens 40 Zentimeter groß oder 20 Kilogramm schwer.
Informationen zur Größe oder zum Gewicht einer Hunderasse finden Sie zum Beispiel:
- in Fachbüchern
- bei Zuchtvereinen
- bei anerkannten Hundeverbänden
Anmeldung bei der Ordnungsbehörde
Wenn Sie einen großen Hund halten, müssen Sie das der Ordnungsbehörde melden. Sie brauchen keine Erlaubnis für einen großen Hund.
Eine Erlaubnis brauchen Sie nur für:
- gefährliche Hunde
- bestimmte Hunderassen
Weitere Informationen hierzu sind im Bereich "Verwandte Dienstleistungen".
Landeshundegesetz (LHundG NRW)
Für die An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Hundes nutzen Sie bitte bevorzugt den bereitgestellten Onlinedienst.
Hinweis: Für die Nutzung benötigen Sie ein BundID-Nutzerkonto, das Sie sowohl mit Ihrem Personalausweis als auch mit einem Benutzernamen und vergebenen Passwort nutzen können.
Nachweis der Sachkunde
Sie müssen zeigen, dass Sie sich mit Hunden auskennen. Das geht mit einem dieser Nachweise:
- Eine Bescheinigung von einer Tierärztin oder einem Tierarzt.
- Eine Kopie der Erlaubnis nach § 11 der Bundes-Tierärzteverordnung.
- Eine Kopie eines gültigen Jagdscheins.
- Eine Kopie der Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes für die Zucht oder Haltung von Hunden.
- Ein Nachweis über eine Ausbildung zur Polizeihundeführerin oder zum Polizeihundeführer.
Nachweis der Haftpflicht-Versicherung
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie eine Haftpflicht-Versicherung für Ihren Hund abschließen. Sie müssen uns eine Bescheinigung über diese Versicherung vorlegen.
Kennzeichnung mit einem Microchip
Ihr Hund muss einen Microchip haben. Sie müssen nachweisen, dass Ihr Hund mit einem Microchip gekennzeichnet ist
Für die Bearbeitung Ihrer Anzeige zur Hundehaltung nach § 11 Absatz 1 LHundG NRW fällt eine Gebühr an. Sie erhalten dazu einen eigenen Bescheid. Die Gebühr beträgt 25 Euro.
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
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Sachbereich 4.1 Sicherheit und Ordnung
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- Straße: Am Rathaus Hausnummer: 4
- PLZ: 32479 Ort: Hille
- Adresszusatz:
Ortschaft Hartum
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- Telefon:
0571 4044-0 - Fax:
0571 4044-400 - E-Mail:
ordnung@hille.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Lachtrup
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 0571 4044-223
- E-Mail:
- s.lachtrup@hille.de