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Fahrerlaubnis - Erweiterung

Beschreibung

Eine Erweiterung liegt vor, wenn zusätzlich zu einer bereits vorhandenen Klasse eine andere Führerscheinklasse beantragt wird. 

Folgende Unterlagen sind vorzulegen bzw. einzureichen:

Klasse: A, A2, A1, AM, L, T, B, BE:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung

Klasse: C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
  • augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)

Zusätlich bei D-Klassen-Erweiterung:

  • Leistungstest
  • Führungszeugnis (Belegart "O" zur Vorlage bei einer Behörde)

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie einen Termin online oder telefonisch vereinbaren; auch können Sie zu den bekannten Öffnungszeiten des Bürgerbüros mit Wartezeit vorbeikommen.

Der Hauptwohnsitz muss in der Gemeinde Hille sein.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Für Erweiterungen sind folgende Verwaltungsgebühren zu zahlen:

Vorbesitz

Erweiterung auf

Gesamtgebühr

S,M (AM), L

AM, L,T

43,90 EUR

A1

A, A2, B, BE

43,90 EUR

L, M (AM), T, S

A1, A, A2, B, BE

44,70 EUR

Sind die Antragssteller bei Erweiterung noch im Besitz des rosa oder grauen Führerscheines, so kommt noch die Umstellungsgebühr von 15,30 EUR hinzu.

Die Verwaltungsgebühr für die Erweiterung auf C- und D-Klassen beträgt 43,90 EUR zuzüglich 13,00 EUR für ein Führungszeugnis. Wie bei den anderen Klassen kommt eine Umstellungsgebühr von 15,30 EUR hinzu, sofern noch der rosa oder graue Führerschein vorliegt.

Sie können als Zahlungsweise die Bargeldzahlung oder die bargeldlose Zahlung wählen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen