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Fahrerlaubnis - Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl

Kurzbeschreibung

Wenn Ihnen der Führerschein gestohlen wurde oder verloren gegangen ist, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Führerschein ausgestellt. Anträge können im Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke oder im Bürgerservice der Gemeinde Hille (wenn Hille Ihr Hauptwohnsitz ist) gestellt werden.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Bitte vereinbaren Sie vorher online einen Termin mit dem Bürgerbüro der Gemeinde Hille, um Wartezeiten zu vermeiden.

  • Personalausweis/Reisepass
  • ein aktuelles Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter

Wenn Führerschein und Personalausweis abhanden gekommen sind und kein Reisepass vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, sich bei der Gemeindeverwaltung Hille einen vorläufigen Ausweis mit Bild ausstellen zu lassen. Mit diesem kann dann der Führerschein beantragt werden.

Ist der letzte Führerschein nicht vom Kreis Minden-Lübbecke ausgestellt worden, ist es notwendig, dass eine sog. Karteikartenabschrift beigebracht wird. Diese kann bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden, die den letzten Führerschein ausgestellt hat. Bei Antragstellung wird in der Regel eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt, jedoch nicht im Ausland gültig ist.

Es wird eine Gebühr von 39,30 EUR erhoben. Hierzu können im Einzelfall weitere Gebühren kommen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen