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Fahrerlaubnis - Ersterteilung
Kurzbeschreibung
Bei einer Ersterteilung handelt es sich um eine Fahrerlaubnis, die zum ersten Mal erteilt wird (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse). Die Ersterteilung erfolgt über die Fahrschulen.
Beschreibung Beschreibung
Zuständig für das Erteilen der Fahrerlaubnis ist das Straßenverkehrsamt in Minden, allerdings werden Anträge auch im Hiller Bürgerbüro entgegengenommen und an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen bzw. einzureichen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung)
Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung
Für Klasse C1, C1E, C und CE zusätzlich
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Gutachten über besondere Anforderungen (Reaktionstest)
- Führungszeugnis Belegart 0 (im Bürgerbüro zu beantragen)
Ihre persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich, sofern alle Unterlagen entsprechend unterschrieben sind. Der Antrag kann in dem Fall auch von einer dritten Person im Hiller Bürgerbüro abgegeben werden.
Der Hauptwohnsitz muss in der Gemeinde Hille sein.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Die Gebühren für die Ersterteilung und Erweiterung sind im Einzelfall abhängig von der beantragten Klasse bzw. den bereits vorhandenen Klassen. Die Gebühr beträgt mindestens 43,90 EUR. Hinzu können im Einzelfall weitere Gebühren kommen.
Sie können als Zahlungsweise die Bargeldzahlung oder die bargeldlose Zahlung wählen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Sachbereich 4.1 Sicherheit und Ordnung
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- Am Rathaus 4
- 32479 Hille
- Adresszusatz:
Ortschaft Hartum
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- Telefon:
0571 4044-0 - Fax:
0571 4044-400 - E-Mail:
info@hille.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktperson
-
Team Bürgerbüro
Sachbearbeitung- Telefon:
- 0571 4044-224
- E-Mail:
- buergerbuero@hille.de