BIS: Suche und Detail

Fahrerlaubnis - Ersterteilung

Kurzbeschreibung

Bei einer Ersterteilung handelt es sich um eine Fahrerlaubnis, die zum ersten Mal erteilt wird (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse). Die Ersterteilung erfolgt über die Fahrschulen.

Beschreibung

Zuständig für das Erteilen der Fahrerlaubnis ist das Straßenverkehrsamt in Minden, allerdings werden Anträge auch im Hiller Bürgerbüro entgegengenommen und an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen bzw. einzureichen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung)

Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtestbescheinigung

Für Klasse C1, C1E, C und CE zusätzlich

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung

Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
  • Gutachten über besondere Anforderungen (Reaktionstest)
  • Führungszeugnis Belegart 0 (im Bürgerbüro zu beantragen)

Sie müssen nicht persönlich vorbeikommen, sondern können jemand anderen schicken. Allerdings müssen die Unterlagen vollständig und von Ihnen unterschrieben sein.

Der Hauptwohnsitz muss in der Gemeinde Hille sein.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Die Gebühren für die Ersterteilung und Erweiterung sind im Einzelfall abhängig von der beantragten Klasse bzw. den bereits vorhandenen Klassen. Die Gebühr beträgt mindestens 43,90 EUR. Hinzu können im Einzelfall weitere Gebühren kommen.

Sie können bar oder mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen