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Ortsrecht der Gemeinde Hille
Kurzbeschreibung
Hier finden Sie die Vorschriften, die der Rat der Gemeinde im Rahmen seiner Satzungshoheit beschlossen hat.
Beschreibung
Jede Gemeinde hat das Recht, ihre Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln. Satzungen sind Gesetze im materiellen, nicht aber im formellen Sinn, denn sie werden nicht von einem Bundes- oder Landesparlament, sondern vom Gemeinderat als Verwaltungsorgan erlassen. In der Normenpyramide stehen Satzungen unter den Bundes- und Landesgesetzen.
Eine Übersicht über das vollständige und aktuelle Ortsrecht der Gemeinde Hille sowie Links zum Download jeder einzelnen Satzung finden Sie über den Link "Ortsrecht der Gemeinde Hille" rechts auf dieser Seite.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sachbereich 1.2 Innere Dienste, Schule, Sport
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- Am Rathaus 4
- 32479 Hille
- Adresszusatz:
Ortschaft Hartum
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Becker
Sachbearbeitung- Telefon:
- 0571 4044-252
- E-Mail:
- k.becker@hille.de