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Ehrenamtsförderung / Ehrenamtskarte

Kurzbeschreibung

Viele Bürgerinnen und Bürger aus Hille engagieren sich in Kultur- und Sportvereinen, Kirchengemeinden, Jugendverbänden und Interessengruppen. Sie sichern damit die kulturelle, sportliche und soziale Vielfalt in der Gemeinde und machen sie noch lebenswerter.

Beschreibung

„Ehrenamt ist Ehrensache"  – unter diesem Slogan hat das Land NRW bereits im Jahr 2009 eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt, um bürgerschaftliches Engagement anzuerkennen und zu würdigen. Als Dankeschön für besonderes ehrenamtliches Engagement gibt es die kleinen goldenen scheckkartenähnlichen Ehrenamtskarten auch in Hille.

Sie sind Ausdruck der Wertschätzung verbunden mit praktischem Nutzen. Mit der Ehrenamtskarte können Sie die Angebote vieler öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen. Das gilt auch für Geschäfte und die Gastronomie – und zwar landesweit. Eine Übersicht finden Sie hier.

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes - Ehrenamtsstärkungsgesetz (EhrAmtStG)

Folgende Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Ehrenamtskarte:

  • Ehrenamtliches Engagement von mindestens 5 Stunden in der Woche oder 250 Stunden im Jahr
  • keine Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung
  • Dauer der Tätigkeit seit mind. 2 Jahren Wohnsitz in der Gemeinde Hille, oder Ausübung des Ehrenamtes in der Gemeinde Hille
  • Mitglieder freier Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus sollen in der Vergabe ausdrücklich eingeschlossen werden, um neuen Formen des ehrenamtlichen Engagements gerecht zu werden.

Die Ehrenamtskarte NRW ist 3 Jahre gültig.

Der Antrag wird beim Kreis Minden-Lübbecke eingereicht und von dort geprüft.

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