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Wohngeld

Kurzbeschreibung

Sie können Wohngeld als Mieter (sog. Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbst genutzten Wohnraum (sog. Lastenzuschuss) erhalten. Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen.

Beschreibung

Am 01.01.2023 trat die neue Wohngeldreform in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen, kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Den Bürger*innen gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.

Wohngeld

Über den Wohngeldrechner des Landes MHKBD Wohngeldrechner (nrw.de) kann online die Höhe des jeweiligen Anspruchs berechnet werden und anschließend kann direkt ein Wohngeldantrag erstellt werden.

Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie Fragen zum Thema Wohngeld haben.

Heizkostenzuschuss

Wohngeldempfänger*innen erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss. Dieser Zuschuss wird allen Wohngeldempfänger*innen gezahlt, denen mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld bezogen haben. Der Heizkostenzuschuss ist nach der Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 EUR, mit zwei Personen 540 EUR. Für jede weitere Person kommen 100 EUR hinzu. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch ausgezahlt.

Da sich jeder Sachverhalt verschieden darstellt und unterschiedliche Nachweise erfordert, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Wohngeldbehörde.

Auf der Homepage vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie ein Hinweisblatt zum Wohngeld, die aktuellen Antragsvordrucke und alle Anlagen, die Sie benötigen.

Hier ein Überblick über die Unterlagen, die benötigt werden:

1. Lastenzuschuss

  1. Antrag auf Lastenzuschuss
  2. Antrag zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und Bewirtschaftung
  3. Verdienstbescheinigung (bei jedem Wohngeldantrag erforderlich für alle Haushaltsmitglieder mit Erwerbseinkommen)
  4. Ggf. Anlage bei Untervermietung bzw. Vermietung
  5. Ggf. Anlage bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
  6. Fragen zur Einkommensermittlung – Fragebogen herunterladen
  7. Anlage „Einkommen aus Kapitalvermögen“ – Fragenbogen herunterladen

2. Mietzuschuss

  1. Antrag auf Mietzuschuss
  2. Verdienstbescheinigung (bei jedem Wohngeldantrag erforderlich für alle Haushaltsmitglieder mit Erwerbseinkommen)
  3. Ggf. Anlage bei Untervermietung
  4. Ggf. Anlage bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
  5. Angaben des Vermieters zum Wohnraum
  6. Fragen zur Einkommensermittlung – Fragebogen herunterladen
  7. Anlage „Einkommen aus Kapitalvermögen“ – Fragenbogen herunterladen

Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird.

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Zuständige Kontaktpersonen