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Wohnsitz: Wohnungsgeberbestätigung

Terminvereinbarung erforderlich

Kurzbeschreibung

Bei jeder Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung eines Wohnsitzes ist eine Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich. 

Beschreibung

Als wohnungsgebende Person (Vermieterin bzw. Vermieter oder Hausverwaltung) müssen Sie den Einzug einer meldepflichtigen Person (Mieterin bzw. Mieter) innerhalb von zwei Wochen bestätigen. 

Wohnungsgebende Person ist, wer einer anderen Person eine Wohnung (einzelner Raum oder mehrere Räume) zur Benutzung überlässt. In der Regel ist das der Wohnungseigentümer bzw. die Wohnungseigentümerin. Wohnungsgebende Person bei Untermietverhältnissen ist die Hauptmieterin oder der Hauptmieter, die bzw. der Räumlichkeiten einer gemieteten Wohnung einer weiteren Person zum selbständigen Gebrauch überlässt.

Wohnungsgebende Person ist auch, wer das Wohneigentum mit weiteren Personen selbst bezieht.

Die wohnungsgebende Person oder eine von ihm bzw. ihr beauftragte Person hat den Einzug oder Auszug der meldepflichtigen Person schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen.

Als wohnungsgebende Person müssen Sie den Einzug einer meldepflichtigen Person (Mieter bzw. Mieterin) innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Bestätigung darf nur von der wohnungsgebenden Person oder einer von ihr bzw. ihm beauftragten Person ausgestellt werden. Die Bestätigung enthält folgende Daten:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Einzugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen