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Hundehaltung - Anmeldung erlaubnispflichtiger Hund

Online Antrag

Kurzbeschreibung

Erlaubnis für das Halten eines Hundes nach § 3 und § 10 Landeshundegesetz NRW

Beschreibung

Hunde folgender Kategorien dürfen erst nach Erhalt einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis in Besitz genommen werden.

Gefährliche Hunde im Sinne des § 3 LHundG NRW (Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und deren Kreuzungen mit anderen Hunden) sowie 

Hunde bestimmter Rassen im Sinne des § 10 LHundG NRW (Hund der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden).

Für diese Hunde besteht generell außerhalb des befriedeten Besitztums eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Dies gilt auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf den Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.

Eine Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang kann unter Vorlage einer Bescheinigung des Amtstierarztes über eine erfolgreich abgelegte Verhaltensprüfung beantragt werden.

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
  • Erklärung über die Unterbringung des Hundes
  • Nachweis Mikrochipnummer (durch Heimtierausweis oder Impfpass)
  • Sachkundenachweis oder ein Jagdschein - um die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes zu erhalten oder als Aufsichtsperson einen solchen Hund führen zu dürfen, ist ein Nachweis über die erforderliche Sachkunde zu erbringen. Durch das Ablegen der Sachkundeprüfung beim Amtstierarzt wird nachgewiesen, dass über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt wird, um einen gefährlichen Hund zu halten und zu führen, ohne Leben und Gesundheit von Menschen oder anderen Tieren zu gefährden.
  • Führungszeugnis (Belegart 0)
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung - als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung für Personenschäden 500.000 Euro und für Sachschäden 250.000 Euro) für Ihren Hund abzuschließen.
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Sichere Haltung und Führung des Hundes an der Leine
  • ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung des Hundes
  • Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip
  • Nachweis eines besonderen privaten oder öffentlichen Interesses an der Haltung dieses Hundes
  • Erlaubnis zur Hundehaltung: 70,00 Euro - 100,00 Euro
  • Sachkundeprüfung beim Amtstierarzt siehe: Veterinäramt Kreis Minden-Lübbecke
  • Verhaltenstest beim Amtstierarzt siehe: Veterinäramt Kreis Minden-Lübbecke

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen