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Bescheinigung in Steuersachen

Beschreibung

Die "Bescheinigung in Steuersachen" (früher: "steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung") kann in  allen Fällen erteilt werden, in denen andere Behörden oder Auftraggeber im Rahmen ihrer Entscheidung in Genehmigungs- bzw. Vergabeverfahren auf die steuerliche Zuverlässigkeit des Steuerpflichtigen abstellen.


Die Bescheinigung in Steuersachen wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt, wie etwa


• der Erteilung einer Gaststättenkonzession,
• der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, oder
• der Erteilung öffentlicher Aufträge usw.


Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie Zahlungs- und Abgabeverhalten des Steuerpflichtigen. Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten des Antragstellers erfolgt insoweit nicht. Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, der die vom  Steuerpflichtigen begehrte Maßnahme treffen soll (z.B. Erteilung einer Gewerbeerlaubnis oder Erteilung von öffentlichen Aufträgen).

Bescheinigungen für die Grundsteuer beantragen Sie bitte bei Frau Habbe:

Bescheinigungen für die Gewerbesteuer beantragen Sie bitte bei Frau Steinmann:

Die Gebühr für die Ausstellung einer Bescheinigung beträgt 24,00 € 

Zuständige Einrichtungen