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Geburtsurkunde
Kurzbeschreibung
Die Geburtsurkunde dient als amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person.
Beschreibung
Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie ausschließlich im Standesamt Ihres Geburtsortes.
- Personalausweis
- Angabe Geburtsdatum und Geburtsort
- Grund der Beantragung
Die Frist für die Führung des Geburtenregisters durch das Standesamt von 110 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Ca. 3 Tage
Personenstandsurkunden sind gemäß § 62 Abs. 1 PstG auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Beantragung über das Serviceportal, dann Kontaktaufnahme über E-Mail oder telefonisch mit dem Antragsteller
Verwaltungsgebühr für das erste Exemplar: 10 EUR
Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: 5 EUR
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen beziehungsweise Sozialversicherungszwecke (Rentenversicherung) benötigen, ist die Urkunde kostenlos.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sachbereich 4.1 Standesamt
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- Am Rathaus 4
- 32479 Hille
- Adresszusatz:
Ortschaft Hartum
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- Telefon:
0571 4044-223 - E-Mail:
standesamt@hille.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Lachtrup
Sachbearbeitung- Telefon:
- 0571 4044-324
- E-Mail:
- s.lachtrup@hille.de