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Feuerwehr

Kurzbeschreibung

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hille ist rein ehrenamtlich organisiert und besteht aus 8 Löschgruppen, aufgegliedert in drei Züge. Zur Nachwuchsgewinnung sind drei Jugendfeuerwehren sowie eine Kinderfeuerwehr organisiert. Der Musikzug Holzhausen II rundet das vielseitige Engagement unserer Freiwilligen Feuerwehr ab.

Nähere Informationen, z. B. zu Einsätzen oder über den Fuhrpark erhalten Sie auf der verlinkten Homepage unserer Freiwillige Feuerwehr.

Beschreibung

Beim Thema Brandschutz ist zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz zu unterscheiden.

Der abwehrende Brandschutz ist einer akuten Notsituation geschuldet und beschreibt im weitesten Sinne die Hauptaufgabe der Freiwilligen Feuerwehr.

Grundsätzlich ist die Hilfeleistung in einer Notsituation durch die Freiwillige Feuerwehr kostenlos. In bestimmten Ausnahmefällen können aber auf Grund gesetzlicher Bestimmungen Gebühren abgerechnet werden. Diese können Sie in unserer Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr nachlesen.

Der vorbeugende Brandschutz umfasst eine Vielzahl von Präventionsmaßnahme, z. B. die Brandschutzerziehung an Schulen und Kindergärten, Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen oder Brandschauen in Betrieben mit besonderen Gefahren. Hier werden Gebäude und Einrichtungen geprüft, bei welchen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial festgestellt wurde, sei es denn auf Grund einer erhöhten Anzahl gefährdeter Menschen, besonderer Sachgüter oder z. B. produktionsbedingter Vorhaltung gefährlicher Stoffe und Güter. Da die Brandschau nur durch einen Brandschutztechniker durchgeführt werden kann, fallen hier Gebühren an. Diese können Sie in unserer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau nachlesen. 

Grundsätzlich ist die Hilfeleistung in einer Notsituation durch die Freiwillige Feuerwehr kostenlos. In bestimmten Ausnahmefällen können aber auf Grund gesetzlicher Bestimmungen Gebühren abgerechnet werden. Diese können Sie in unserer Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr nachlesen.

 

Für Brandschauen fallen grundsätzlich Gebühren an, da hier ein Brandschutztechniker tätig werden muss. Diese können Sie in unserer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau nachlesen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen