Plakatierungserlaubnis
Beschreibung
Nach den jeweiligen kommunalen Vorschriften der Städte und Gemeinden ist das Plakatieren an den hierfür bestimmten Plakatsäulen, Plakattafeln und sonstigen für diesen Zweck vorgesehenen Einrichtungen zulässig. Plakatträger dürfen nur mit Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörden aufgestellt werden. Widerrechtliche Plakatierungen werden kostenpflichtig entfernt.
Die besonderen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, des Straßen- und Wegegesetzes und des Bundesfernstraßengesetzes bleiben unberührt.
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Zuständige Einrichtungen
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Sachbereich 4.1 Sicherheit und Ordnung
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- Straße: Am Rathaus Hausnummer: 4
- PLZ: 32479 Ort: Hille
- Adresszusatz:
Ortschaft Hartum
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- Telefon:
0571 4044-0 - Fax:
0571 4044-400 - E-Mail:
ordnung@hille.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Lachtrup
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 0571 4044-223
- E-Mail:
- s.lachtrup@hille.de