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Führungszeugnis

Kurzbeschreibung

Folgende Arten von Führungszeugnissen können über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz oder im Bürgerbüro der Gemeinde Hille beantragt werden:

  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
  • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)

Beschreibung

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über mögliche Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Es kann ab dem 14. Lebensjahr beantragt werden. Bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.

Von der Antragstellung bis zur Zustellung durch das Bundesamt für Justiz in Bonn können etwa 10 - 14 Tage vergehen.

Seit dem 1. September 2014 können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät.

  • Ausweis/Pass
  • Für die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde ist die genaue Postanschrift der Behörde und das Aktenzeichen/bzw. der Verwendungszweck erforderlich.
  • Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt wird, in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines Führungszeugnisses vorliegen.
  • Einfaches und erweitertes Führungszeugnis: 2 Wochen
  • Europäisches Führungszeugnis: 6 Wochen

Sollte bei Ihnen die Online-Ausweisfunktion nicht freigeschaltet sein, können Sie diese entweder per Aktivierungscode oder im Bürgerbüro der Gemeinde Hille freischalten. Alternativ können Sie das Führungszeugnis direkt vor Ort beantragen.

Eine Antragsstellung ist nur für Sie selbst oder eine von Ihnen gesetzlich vertretene Person möglich.

Eine Beantragung durch Vorlage einer Vollmacht  für eine andere Person ist nicht möglich!

Im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsmacht, nachgewiesen werden. Die erforderlichen Nachweise sind im Online-Antrag hochzuladen.

Die Gebühr beträgt 13,00 EUR.