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Wohnsitz: Anmeldung einer Wohnung

Terminvereinbarung erforderlich

Kurzbeschreibung

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder dem Ausland nach Hille umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug beim Bürgerbüro der Gemeinde Hille anmelden.

Eine Abmeldung des früheren Wohnsitzes muss nicht vorgenommen werden.

Beschreibung

Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis, ggf. Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung, die Sie von Ihrem Vermieter erhalten haben, mit. Die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied im Bürgerbüro ist erforderlich. Bei der Anmeldung müssen die Ausweisdokumente wie z.B. die Personalausweise aller anzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden.

Bei Anmeldungen aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen im Bürgerbüro anwesend sein.

Eine Anmeldung vor Einzug in die Wohnung ist nicht möglich.

  • Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass aller Personen, die sich anmelden wollen
  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, sofern noch kein Dokument vorhanden ist
  • Bestätigung des neuen Wohnungsgebers - Wohnungsgeberbestätigung (bei Eigentum bitte selbst ausfüllen)
  • bei Minderjährigen: gfs. Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.

Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen/Pässen der anderen Familienmitglieder die Anmeldung vornimmt.

Bei Zuzügen aus dem Ausland ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen aller Meldepflichtigen (auch Kinder) erforderlich.

Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich auch bei der Ausländerbehörde melden.

Wichtig:

Sofern ein minderjähriges Kind mit nur einem Elternteil umzieht, aber vorher mit beiden Elternteilen zusammengelebt hat, ist die Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils erforderlich.

Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Hille vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. 

Gebühren fallen bei einer fristgerechten Anmeldung nicht an.