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Abmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung / Abmeldung Ausland

Kurzbeschreibung

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen.

Andersfalls erfolgt die Abmeldung am alten Wohnort automatisch mit der Anmeldung am neuen Wohnort.

Beschreibung

Bei

  • Wegzug ins Ausland oder
  • Aufgabe einer Nebenwohnung (Hauptwohnung wird alleinige Wohnung)

ist eine Wohnung innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.

Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis zur Anschriftenänderung/ID-Karte oder Reisepass)
  • Bei Auslandsabmeldungen: Anschrift im Ausland

Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:

  • Vollmacht
  • unterschriebenes Abmeldeformular (Vor- und Nachname)
  • Ihre Ausweisdokumente zur Adressänderung
  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

Auslandsabmeldungen können generell auch per Post oder E-Mail erledigt werden, falls die Person sich schon im Ausland befindet, jedoch frühestens eine Woche vorher.

Wichtig: Die Mitteilung muss unterschrieben sein.

Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug.

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
  • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Persönlich: sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und legen Sie die Ausweisdokumente vor.
  • Schriftlich: reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich, fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

Die Abmeldung ist gebührenfrei.