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Einbürgerung
Kurzbeschreibung
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann sich einbürgern lassen.
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, können Sie die Einbürgerung bei Ihrem Melde-, Bürger- oder Standesamt in Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragen. Der Kreis Minden-Lübbecke als Einbürgerungsbehörde entscheidet dann über Ihren Antrag. Dabei wird zwischen der Anspruchs- und der Ermessenseinbürgerung unterschieden.
Beschreibung
Für die Anspruchseinbürgerung wird ein achtjähriger rechtmäßiger Inlandsaufenthalt, der Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels (z. B. Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis), das Bekenntnis zum Grundgesetz, die Sicherstellung des Lebensunterhalts, keine strafrechtliche Verurteilungen, die Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit und der Besitz deutscher Sprachkenntnisse verlangt.
Personen, die mit einer deutschen Ehepartnerin oder einem deutschen Ehepartner verheiratet sind bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer oder einem Deutschen leben, können bereits bei bestehender zweijähriger Ehe oder Lebenspartnerschaft nach dreijährigem Inlandsaufenthalt eingebürgert werden. Asylberechtigte haben die Möglichkeit, bereits nach 6 Jahren im Wege einer Ermessenseinbürgerung eingebürgert zu werden.
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
Die Feststellung, welche Unterlagen und Formulare Sie benötigen, ist erst im Beratungsgespräch möglich.
Für das Beratungsgespräch ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich.
Die Gebühr beträgt im Regelfall 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR pro Person.
Zuständige Einrichtungen
- Rechts- und Ordnungsamt
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- Portastraße 13
- 32423 Minden
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- Telefon:
0571 807-21630 - Fax:
0571 807-31630 - E-Mail:
rechts-undordnungsamt@minden-luebbecke.de
- Telefon:
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