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Gewerbezentralregisterauszug

Kurzbeschreibung

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei der Meldebehörde beantragt werden.

Beschreibung

Wird eine Auskunft über eine Person gewünscht, wird zusätzlich die Empfängeradresse der Behörde, für die die Auskunft benötigt wird, benötigt. Wird eine Auskunft über eine Firma gewünscht, muss ein Auszug aus dem Handelsregister vorgelegt werden. Der Antragsteller muss für die Firma vertretungsberechtigt sein.

Die Auskunft wird vom Bundesamt für Justiz -Bundeszentralregister- per Post entweder an den Antragsteller oder an die Empfängeradresse einer Behörde gesandt.

Das Bundesamt für Justiz hat einen Flyer zur Vorgehensweise bei der Online-Antragstellung bereitgestellt, siehe "Downloads".

Personalausweis oder Reisepass, eventuell Vertretungsvollmacht, Vorsprache nur persönlich.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Auskünfte aus dem Gewerbemelderegister erteilt werden. Hierfür ist eine schriftliche Anfrage erforderlich, bei der Sie bitte folgende Punkte beachten:

Für eine Grundauskunft (Name, betriebliche Anschrift und Tätigkeit) ist die Darlegung und Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses erforderlich.

Für eine erweiterte Auskunft (zusätzliche Angaben: zum Beispiel Privatanschrift, Beginndatum) muss der Nachweis eines rechtlichen Interesses erfolgen (zum Beispiel durch Kopie der zugrundeliegenden Ausgangsrechnung / Auszüge aus vertraglichen Vereinbarungen / gegebenenfalls Mahnbescheid).

Die Gebühr beträgt 13 Euro.

Sie können als Zahlungsweise die Bargeldzahlung oder die bargeldlose Zahlung wählen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen