BIS: Suche und Detail

Fundsachen melden

Kurzbeschreibung

Gefundene Sachen melden und ggf. im Rathaus abgeben

Wenn Sie einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro oder offensichtlicher Wichtigkeit für den Eigentümer (beispielsweise einen Schlüssel) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben.

Beschreibung

Eine Fundsache können Sie bei uns telefonisch sowie per E-Mail, persönlich oder mit dem Online-Formular "Fundanzeige" melden.

Sie sind als Finderin bzw. Finder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet, eine Fundsache mit einem geschätzten Wert von mehr als 10 Euro dem zuständigen Fundbüro zu melden! In Hille befindet sich das Fundbüro im Bürgerbüro des Rathauses.

Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn (5 Prozent des Wertes) haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

Aufbewahrung

Die Gemeinde Hille ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, haben Sie als Finderin bzw. Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde Hille selbst Eigentümerin der Fundsache.

Tiere

Auch Tiere gelten als Fundsache. Es besteht eine Kooperation zwischen dem Tierschutzverein Minden und Umgebung e. V., der das Tierheim in Minden betreibt. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, kontaktieren Sie bitte das Tierheim Minden, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Bei offenen Fragen helfen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros gerne weiter.

Ausgefülltes Formular Fundanzeige, wenn Anspruch auf die Fundsache erhoben wird.

Aufbewahrung der Fundsachen erfolgt für 6 Monate.

max. 30 Minuten

  • Personalien des Finders sind bekannt,
  • Angaben zu Fundort, -datum, -zeit können gemacht werden.

Downloads

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen