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Verlustanzeige: Personalausweis, Reisepass

Kurzbeschreibung

Haben Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass verloren oder wurde er gestohlen, teilen Sie das bitte umgehend dem Bürgerbüro mit!

Bei persönlicher Vorsprache wird die Verlustanzeige sofort ausgefüllt und Ihnen zur Unterschrift vorgelegt. Wenn Sie nicht persönlich im Bürgerbüro erscheinen können, besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die Verlustanzeige schriftlich abgeben.

Beschreibung

Besondere Hinweise bei Verlust des Personalausweises:

Als Ausweisinhaberin bzw. -inhaber sind Sie verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht, der zuständigen Personalausweisbehörde (in Hille dem Bürgerbüro) zu melden. Falls Sie die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet haben, sollten Sie sie bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises unverzüglich sperren lassen, um einen Missbrauch auszuschließen. Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz, aus dem Ausland mit der der deutschen Ländervorwahl - also +49 116 116 - gebührenpflichtig erreichbar):

Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden.

Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhandenkommen, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, in der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Wurde der Ausweis in Hille beantragt, müssen Sie das Bürgerbüro persönlich aufsuchen und Ihre Identität anhand eines anderen Dokuments nachweisen.

Sie können das Sperren auch direkt in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde (in Hille das Bürgerbüro) veranlassen:

Dies kann persönlich oder auch telefonisch geschehen.

Die Personalausweisbehörde leitet sofort das Sperren ein und informiert die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises.

Sperren der Unterschriftsfunktion

Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben und melden Sie ihm den Verlust. Er wird die nötigen Schritte einleiten.

Mit der Verlustanzeige wird der Personalausweis in der sogenannten polizeilichen INPOL-Sachfahndung ausgeschrieben.

Das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten ist persönlich im Bürgerbüro anzuzeigen, damit wir das Ausweisregister aktualisieren und eine Löschung in der Fahndungsdatei veranlassen können.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie unter Umständen bei Flugreisen mit gesperrtem Ausweisdokument gesondert von den Sicherheitskräften vor Ort überprüft werden und Ihre Weiterreise dadurch behindert werden kann.

Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt auf Antrag gebührenfrei bei uns.

Falls Sie das Ausweisdokument einer anderen Person finden, melden Sie diese Fundsache bitte schnellstmöglich dem Bürgerbüro.

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises durch das Bürgerbüro ist kostenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen